Und auch wenn man das kaum glauben mag, doch auch eine Pflicht zur Anhörung ändert daran leider nichts. In ein Ohr rein, aus dem anderen raus.
Mit anderen Worten: "Es ist blanker Wahnsinn, den Brandstifter, der ein Haus angesteckt hat, darum zu bitten, es aufzuräumen."[4]